+++ Neuer Studiengang Präventions- und Gesundheitsmanagement +++ Fit in den Frühling +++ Durch Auswahl geeigneter Arbeitsmittel Beschäftigte schützen +++ Förderpreis für junge, innovative Unternehmen +++ BG RCI vergibt Förderpreis Arbeit · Sicherheit · Gesundheit 2012 +++ Diskussion über psychische Gesundheit muss versachlicht werden +++ Europäische Meinungsumfrage: Zunahme von arbeitsbedingtem Stress wird befürchtet +++ Jugend Arbeitsschutz-Preis: Clevere und praxisnahe Ideen für mehr Sicherheit +++ Broschüre: „REACH-Info 10 – Die Zulassung unter REACH“ erschienen +++
Neue oder aktualisierte Regelwerke und Hilfestellungen zur Arbeitssicherheit
Das Thema Maschinensicherheit weisen Betreiber gerne weit von sich, sind sie doch eben dies: Betreiber von Maschinen und keine Hersteller. Doch das Thema spielt auf vielfältige Weise in den Betrieb der Maschinen hinein und so mancher Betreiber wird unversehens selbst zum Hersteller. Was die Hintergründe der Maschinenrichtlinie sind, wie die Aufgaben des Herstellers und des Betreibers ineinandergreifen und was Betreiber bei Kauf und Abnahme von Maschinen zu beachten haben, stellt der nachfolgende Artikel dar.
Maschinen und Anlagen bestimmen den Arbeitsalltag und sollen den Menschen die Arbeit erleichtern. Dies können sie nur erfüllen, wenn bereits bei der Herstellung darauf geachtet wird, dass sie Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht gefährden. Maschinenunfälle entstehen bei unsachgemäßem Umgang – laut DGUV über 40 % wegen manipulierter Schutzeinrichtungen – oder wenn Schutzeinrichtungen nicht funktionieren. Werden technische Vorgaben nicht beachtet, drohen Maschinenausfälle. Die europäische Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) und die Maschinenverordnung (9. ProdSV) bilden die rechtliche Grundlage.
Der technische Fortschritt verändert auch die eingesetzten Arbeitsmittel: In den Betrieben kommen immer öfter komplexe Fertigungsanlagen und Produktionslinien zum Einsatz, die aus unterschiedlichen Baueinheiten mit hohem Verkettungsgrad bestehen. Darauf muss sich der Arbeitsschutz einstellen. Generell dürfen nur CE-konforme Arbeitsmittel inbetriebgenommen werden. Die zur CE-Kennzeichnung nötige Risikobeurteilung ist für die Hersteller nicht selten eine Herausforderung.
Gasleuchten gehören in einigen Städten bis heute zum Stadtbild. Auch wenn über deren Erhalt eine heftige Diskussion entbrannt ist, sind bei der Nutzung von thoriumhaltigen Gasglühkörpern Strahlenschutzmaßnahmen notwendig, die mit zunehmendem wirtschaftlichen Druck auf die Instandhaltungsunternehmen an Bedeutung zunehmen.
Das Ampelmodell zur Beurteilung von Expositionen gegenüber Gefahrstoffen ist einer breiten Fachöffentlichkeit erstmals 2002 im Zusammenhang mit den Diskussionen zur Neufassung der Gefahrstoffverordnung ins Bewusstsein getreten. Obwohl dieses Modell seinerzeit scheiterte, bietet es Ansatzpunkte, Schutzmaßnahmen im Betrieb zu planen und Aussagen über das verbleibende Gefährdungsniveau zu treffen. In diesem Beitrag werden die dem Ampelmodell zu Grunde liegenden gedanklichen Ansätze beschrieben und Möglichkeiten zur Anwendung in der Praxis vorgestellt. Teil I (Teil II des Beitrags folgt in Heft 6/2012)
Beim Betreiben von Regalanlagen passieren immer wieder schwere Unfälle. Vom Gesetzgeber wurde die Verantwortung für die Regalprüfung in Hände des Betreibers gelegt. Er hat dafür zu sorgen, dass diese regelmäßig geschieht und mögliche Gefahren - beispielsweise durch Überlastung - erst gar nicht entstehen. Die Norm enthält viele wichtige Hinweise für den Benutzer.
Der Arbeits- und Gesundheitsschutz nimmt erfreulicher Weise nicht mehr nur in Großunternehmen, sondern zunehmend in Klein- und mittelständischen Unternehmen einen immer höheren Stellenwert ein. Unternehmer und Führungskräfte stellen sich die notwendigen Aktivitäten für einen erfolgreichen Arbeits- und Gesundheitsschutz jedoch häufig als „Fass ohne Boden“ vor. Erstunterweisungen, allgemeine Sicherheitsunterweisungen, tätigkeitsbezogene Unterweisungen, spezielle Vorschriften wie die Ausbildung der Bediener von Hubarbeitsbühnen (BGG 966), um nur die Thematik der Qualifikationen anzureißen.
Vielfach ist bürgerschaftliches Engagement mit Risiken verbunden. Sowohl bei den ehrenamtlich Tätigen selbst als auch bei den ehrenamtlich tätigen Organisationen ist oftmals nicht bekannt, dass ehrenamtlich Tätige in aller Regel dem Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung unterliegen.
Aus arbeitsrechtlicher Sicht führt die Abrede, die Vergütung ohne die Abführung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen zu zahlen, also „schwarz“ zu arbeiten, nicht zur Nichtigkeit eines Arbeitsvertrages, vielmehr ist nur diese Abrede nichtig (vgl. dazu Segebrecht in Schlegel/ Voelzke (Hg.), Juris Praxiskommentar SGB IV, 2. Auflage 2011, § 7 Abs. 1 SGB IV Rn. 77, unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts).
+++ Schmierung von Elektromotoren +++ Ein starkes Team – die neuen Super-Rundschlingen und Rundschlingenhaken von Seilflechter +++ Sicherer Umgang mit schweren Lasten +++ Die Automation der Zukunft ist sicher +++ Gaslevel auch im explosionsgefährdeten Bereich zugelassen +++
Stürze aus großer Höhe, falsch aufgestellte Gerüste, Löcher im Boden, ungesicherte Leitern, fehlende Fanggerüste bei Arbeiten auf Geschoßdecken, Stabstahl und alle Arten von Werkzeugen und schwerem Gerät – die Bauwirtschaft birgt eine Vielzahl von Risiken für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten. Der Termin- und Kostendruck und die hohe Komplexität moderner Bauvorhaben mit ihren vielen nebeneinander her laufenden Gewerken liefern ihren Teil dazu.
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